Ein Entwurf für die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie liegt vor. Das R.U.S.Z ist als Stakeholder am Entstehungsprozess beteiligt und hat den Entwurf des Ministeriums kommentiert
Das Klimaschutzministerium hat Ende 2021 einen Entwurf für eine österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgelegt. Dem vorausgegangen ist ein vom Umweltbundesamt angeleiteter Stakeholderprozess, in dem verschiedene “early adopters” der Kreislaufwirtschaft in Österreich eingebunden waren. Das R.U.S.Z als Pionierbetrieb in personam Sepp Eisenriegler stellte sein Fachwissen auch im Rahmen von Workshops und vertiefender Interviews zu Verfügung.
Ziel des Prozesses ist es, allgemeine und sektorale Herausforderungen und Hindernisse sowie förderliche Faktoren am Weg zur Kreislaufwirtschaft zu identifizieren sowie strategisches Fachwissen und Maßnahmenvorschläge einzuholen. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Ministeriums dokumentiert.
Das R.U.S.Z begrüßt ausdrücklich den offenen und partizipativen Entstehungsprozess ebenso wie den vorliegenden Entwurf einer österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Letzterer ist ambitioniert, weil er absolute Reduktionsziele bei den Stoffströmen formuliert, Schwerpunkte auf Vermeidung, auf hochwertige Produkte und Dienstleistungen sowie auf die intensive und lange Nutzungsdauer von Produkten durch Reparatur und Wiederverwendung setzt und somit über die reine Kreislaufführung von Stoffströmen (im Sinne von Recycling) hinausgeht.
In der Ausformulierung von Zielen, strategischen Rahmenbedingungen und konkreten Maßnahmen sehen wir allerdings noch Luft nach oben, was wir in unserer Stellungnahme zum Entwurf an das Ministerium dokumentiert haben.
Die 5 wichtigsten Punkte der R.U.S.Z-Stellungnahme:
(1) Das Thema der sozialen Inklusion wird zwar angedeutet aber nicht weiter ausgeführt. Hier verweisen wir auf die aktuelle AK-Studie Kreislaufwirtschaft und materielle Teilhabe: Bausteine für eine breitenwirksame Transformation aus einer Perspektive sozialer Inklusion. Diese zeigt auf, was Unternehmen und die Politik in der Kreislaufwirtschaft beachten müssen, damit ihre Angebote für alle sozialen Gruppen attraktiv sind.
(2) Es fehlt die Anerkennung der unterschiedlichen Wertigkeit und Zirkularität der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze und ihre Priorisierung im Sinne der Strategie. Der Fokus sollte stärker auf Vermeidung, intelligente (Herstellung) und intensive Nutzung und Verlängerung der Nutzungsdauer liegen als auf der Wiederverwertung von Materialien als Brenn- oder Sekundärrohstoff („Recycle“ und „Recover“). Entsorgen, Recyceln und Verheizen sind der letzte Ausweg, Reparatur und ReUse aber die Königsdisziplin der Kreislaufwirtschaft!
(3) Zur Förderung der Langlebigkeit von Elektrogeräten (Produktlebensdauer, Reparatur und Weiter- bzw. Wiederverwendung) ist eine Kombination von ordnungspolitischen, fiskalpolitischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen erforderlich, die auf nationaler sowie auf EU-Ebene durchgesetzt werden müssen. Darunter: die Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie, verpflichtende Herstellergarantie-Erklärungen, genormte Ersatzteile, Reparierbarkeitsindex, Stärkung von Marktaufsicht und Verbraucherschutz auf EU-Ebene und im Inland, Mehrwertsteuersenkung bei und steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturdienstleistungen, sowie eine Liste von Maßnahmen zur Förderung des Reparatursektors und von Reparaturinitiativen.
Das R.U.S.Z begrüßt ausdrücklich die Wissensvermittlung über Kreislaufwirtschaft auf allen Bildungsebenen sowie die Einführung des bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte und regt weiters die Ausbildung von Reparaturfachkräften an.
(4) Was Reparatur und ReUse betrifft herrscht im Allgemeinen eine gewisse Diskrepanz zwischen formulierten Zielen und veranschlagten Maßnahmen. Hier fällt der Entwurf leider hinter die Vorschläge, die im Stakeholder-Prozess erarbeitet wurden, zurück.
(5) Der Evaluierungszeitraum von 5 Jahren erscheint uns definitiv zu lange, wenn man bedenkt, dass der Materialverbrauch bereits bis 2030 um 25% gesenkt werden soll. Um im Fall von Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können, schlagen wir einen Zeitraum von 2 Jahren vor, analog zu der Umsetzung der Nationalen Energie- und Klimapläne in der EU.
Weiterführend: