Ein Recht auf Reparatur setzt halt- und reparierbare Produkte, brauchbare Informationen für Konsument*innen und leistbare Reparaturdienstleistungen voraus!
Der österreichische Reparaturbonus schlägt dort, wo er auf die entsprechende Infrastruktur trifft, ein wie eine Bombe. In der Lützowgasse musste die R.U.S.Z-Redaktion bereits vorübergehend ihr Büro räumen, um Lagerfläche für Fernseher, Bügelmaschinen und Rasenmäher zu schaffen, deren Besitzer*innen sich gegen das Wegschmeißen und für eine ressourcen-, klima- und geldbörserl-schonende Reparatur entschieden haben.
Auch in Deutschland werden die Forderungen nach einem Recht auf Reparatur und entsprechenden politischen Maßnahmen lauter. Der Blick des WDR nach Wien, "Europas führender Metropole der Reparatur", und insbesondere ins Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z macht sicher: staatlich unterstützte Reparatur ist nicht nur ein vitaler Beitrag zu Ressourcenschonung und Klimaschutz, sondern fördert auch regionale Arbeitsplätze und schützt den Wirtschaftsstandort in Zeiten fragiler Lieferketten.
Deutsche Verbraucherzentrale stellt Forderungen
Die deutsche Verbraucherzentrale hat kürzlich ein Positionspapier zum Recht auf Reparatur veröffentlicht, in dem drei Forderungen im Zentrum stehen:
Ein staatlicher Reparaturbonus nach österreichischem Vorbild – 50% der Reparaturkosten bis 200 EUR - soll Reparaturen für alle leistbarer machen. Dieser könnte schnell umgesetzt werden, direkt Wirkung zeigen und die Möglichkeit, Produkte reparieren zu lassen, stärker ins Bewusstsein der Menschen rücken.
Damit Konsument*innen langfristig nachhaltige Entscheidungen treffen können, muss bereits beim Kauf ersichtlich sein, wie gut ein Gerät repariert werden kann. In Frankreich hilft dabei ein Reparaturindex: Hier geben Kennzahlen von 0 bis 10 Auskunft über die Reparierbarkeit.
Pferdefuß des französischen Modells ist allerdings, dass es sich um ein Selbstregulierungsmodell handelt und keine unabhängige Prüfung der Angaben vorgesehen ist. An einem EU-weiten Reparaturindex wird bereits gearbeitet; die unabhängigen Testmethoden dazu entwickelt das Projekt PROMPT, an dem das R.U.S.Z beteiligt ist.
Die dritte Forderung besteht in einer Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen, um weiter die Kosten zu senken und das Reparaturgewerbe anzukurbeln.
Mehrwertsteuersenkung für Reparatur und ReUse
Nicht nur Reparaturen an sich, sondern insbesondere Reparaturen als Vorbereitung zur Wiederverwendung/Weiterverkauf (Prepare for ReUse) und der entsprechende Second-Life-Geräte-Markt haben ein sehr großes Ressourcenschonungs- und Klimaschutzpotential. ReUse-Geräte haben allerdings einen Wettbewerbsnachteil gegenüber billigen Neuprodukten, weil letztere preislich weder die ökologische noch die soziale Wahrheit sprechen, also auf externalisierter Ausbeutung und Raubbau an Mensch und Natur beruhen. Ökonom*innen sprechen in dieser Hinsicht auch von Marktversagen.
Hier würde eine Mehrwertsteuersenkung von 20% auf 5% dafür sorgen, dass ReUse-Produkte für alle (insbesondere die armutsgefährdeten) Haushalte einen Preis bekommen, den sich diese leisten können, der aber auch für (soziale) Unternehmen kostendeckend ist.
Die aktualisierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie schafft hierfür ein Gelegenheitsfenster, allerdings muss es schnell gehen: eine begrenzte Anzahl von 24 Produkt- und Dienstleistungsgruppen kann ein EU-Land mit einer Mehrwertsteuersenkung belegen. Hierzu hat das R.U.S.Z in personam Sepp Eisenriegler bereits lobbyiert und mit unserem Penzinger Vertrauensmann im EU-Parlament Andreas Schieder Kontakt aufgenommen. Wir hoffen, dass er dabei helfen kann, unsere Anregung ebenso so gut umzusetzen wie Ende 2020, als es um die drohende Aufweichung der Richtlinien gegen vorzeitige Obsoleszenz ging.
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