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Bundesregierung möchte Klimakabinett und Klimabeirat einrichten

Am Dienstag, 9. März 2021 fand im Parlament der dritte Umweltausschuss statt. Es soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundes- und Landesregierungen, ein wissenschaftlicher „Klimabeirat“ sowie ein „Klimarat der Bürger*innen“ etabliert werden.

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Im Dezember wurde im Zuge von Expert*innenhearings über das Für und Wider eines Grundrechts auf Klimaschutz in der Verfassung sowie über klimaschädliche Treibhausgase debattiert. Wie bereits berichtet, wurde im Jänner die Diskussion um die Themen „Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen“ erweitert.

Das R.U.S.Z unterstützt das Klimavolksbegehren vollinhaltlich seit der ersten Stunde, freut sich gemeinsam mit den Initiator*innen über den parlamentarischen Etappenerfolg, aber fordert um so deutlicher eine wirkliche Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 

Forderungen des von 380.590 Österreicher*innen unterzeichneten Klimavolksbegehrens:

  • Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung
  • Verbindlicher Reduktionspfad für CO2-Emissionen
  • Einrichtung eines Klimarechnungshofs
  • Ökosoziale Steuerreform
  • Vollständiger Abbau klimaschädlicher Subventionen
  • Alle neuen Gesetze und Verordnungen sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft und zusätzliche Budgetmittel für umweltfreundliche Mobilität und nachhaltige Energiegewinnung bereitgestellt werden.

ÖVP und Grüne wollen den Forderungen des Volksbegehrens gerecht werden, die Opposition vermisst allerdings konkrete Umsetzungsschritte und Verbindlichkeiten. Das Volksbegehren hat ein großes Stück zur Intensivierung der parlamentarischen Diskussion beigetragen, bedankte sich Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne) für die konstruktiven Auseinandersetzungen zum Thema Klimaschutz.

 

Angenommener ÖVP-Grüne-Entschließungsantrag enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens:

  • Etablierung eines „österreichisches Klimakabinett“ unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und der Klimaschutzministerin.
  • Die Klimaziele und Pfade sollen gesetzlich, ein wissenschaftlicher "Klimabeirat" zur Prüfung der Einhaltung des CO2-Budgets verfassungsrechtlich verankert werden.
  • Der parlamentarische Budgetdienst soll mit Analysen zur Kosteneffizienz beitragen und jegliche neue und bestehende Gesetze einem verbindlichen Klimacheck unterzogen werden.
  • Forciert werden soll der Ausstieg aus Öl, Kohle und fossilem Gas bis 2040 und die
  • flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität durch rasche Umsetzung des 1-2-3-Tickets.
  • „Klimarat der Bürger*innen“ als partizipativer Prozess zur Diskussion konkreter Maßnahmenvorschläge.
  • Das Vorantreiben der ökosozialen Steuerreform
  • Klimaverantwortlichkeitsfonds
  • Maßnahmen zur Transformation der Land- und Forstwirtschaft
  • Evaluierung der bestehenden Förderlandschaft
  • Zudem soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz aufzuzeigen.

 

Klimarat

Leonore Gewessler zeigte sich als zuständige Ministerin über den Entschließungsantrag erfreut, in dem zentrale Forderungen des Bürgeranliegens aufgegriffen wurden. Sie erwähnte auch den Klimarat: Für das Gremium sollen Bürger*innen repräsentativ ausgewählt werden, um gemeinsam zu diskutieren, Vorschläge zu entwickeln und aktiv mitzugestalten. Das Klimaneutralitätsziel 2040 bedeutet Veränderung, nicht nur für die Mobilität und die Industrie.

Die oppositionellen Ausschussmitglieder bedankten sich für die Mobilisierungskraft der Initiator*innen des Volksbegehrens. Allerdings erteilten SPÖ, FPÖ und NEOS dem Entschließungsantrag vorerst keine Zustimmung und kritisierten, von den Regierungsparteien nicht in die Antragsteinstellung eingebunden worden zu sein.

So sieht Julia Herr (SPÖ) einige gute Punkte an dem Vorstoß, erachtet ihn aber lediglich als „große Absichtserklärung“. Es würde v.a. an Fristen zur Umsetzung fehlen. Julia Herr pochte auf die Schaffung eines Klima- und Energiehilfsfonds, der einkommensschwache Haushalte unterstützt sowie auf die Umgestaltung der Pendlerinnenpauschale als Teil einer ökosozialen Steuerreform.

Kritik äußerte auch Michael Bernhard (NEOS), es fehlen Verbindlichkeiten wie einem konkreten Zeitplan.

Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer bezeichnete es als einen wichtigen ersten Schritt, im Parlament gehört zu werden und dankte allen Fraktionen für die Expert*innengespräche. Nun möchte sie die Forderungen auch umgesetzt sehen. Die Annahme des Entschließungsantrags verbucht sie als Erfolg. In dem „Antrag mit einigen vagen Formulierungen“ fehlen noch ein CO2-Budget und ein langfristiger Fahrplan. Es muss klar sein, wann welche Maßnahmen gesetzt werden, um Ergebnisse zu erzielen.

 

Vier-Parteien-Antrag zur Neuausrichtung des EURATOM-Vertrags

Die Unterstützer*innen des ebenfalls heute beratenen Volksbegehrens zum EURATOM-Ausstieg Österreichs lehnen Atomenergie unter anderem aufgrund der drohenden katastrophalen Auswirkungen von Atomunfällen auf Umwelt und Gesundheit sowie wegen des Problems der Atommülllagerung vehement ab.

Martin Litschauer (Grüne): Die Energiewende ist eingeläutet worden, die Finanzierung von Atomkraftwerken wird immer schwieriger und die Atommüll-Problematik beschäftigt Österreich intensiv. Gemäß der mehrheitlich angenommenen Entschließung wird die Regierung aufgefordert, auf eine Neuausrichtung des EURATOM-Vertrags hinzuwirken, sodass Investitionen und Förderungen, die Atomkraft begünstigen, künftig im europäischen Rechtssystem gestrichen und AKW-BetreiberInnen verpflichtet werden, Rücklagen für den Rückbau der Anlagen zu bilden.

Umweltministerin Leonore Gewessler hob die inhaltliche Einigkeit aller Parteien zur Ablehnung von Atomenergie hervor. Auch auf europäischer Ebene vertrete Österreich, dass Klimaschutz nur ohne Kernkraft gelinge.

 

Quellen

Deutsch (Österreich)